Rechtliche Informationen

Wichtige Informationen zur Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) für holzbefeuerte Saunaöfen und Hot Tub Öfen

Die Verwendung von holzbefeuerten Öfen in Saunas und Hot Tubs unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen, um Emissionen zu kontrollieren und die Umwelt zu schützen. Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Details zur 1. und 2. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), die für den Betrieb solcher Öfen relevant sind.


1. Was ist die BImSchV?

Die Bundesimmissionsschutzverordnung regelt in Deutschland die zulässigen Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen. Ziel ist es, die Belastung der Umwelt durch Luftschadstoffe wie Feinstaub und Kohlenmonoxid zu minimieren. Holzbefeuerte Saunaöfen und Hot Tub Öfen fallen unter diese Verordnung und müssen die entsprechenden Anforderungen erfüllen.

Die Verordnung besteht aus zwei Stufen:

  1. 1. BImSchV (seit 2010 gültig): Regelt grundlegende Emissionsanforderungen für Feuerstätten.
  2. 2. BImSchV (seit 2015 verpflichtend): Führt strengere Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid ein, die auch für holzbefeuerte Öfen gelten.

2. Anforderungen an Saunaöfen und Hot Tub Öfen

a. Europäische Norm EN 15821-2010

Seit dem 01.07.2012 müssen alle holzbefeuerten Saunaöfen und Hot Tub Öfen in Europa der Norm EN 15821-2010 entsprechen. Dies bedeutet, dass:

  • Die Öfen mit einem CE-Zeichen ausgestattet sein müssen.
  • Eine Konformitätserklärung des Herstellers vorliegen muss, die die Einhaltung dieser Norm bestätigt.

b. Anforderungen der 1. BImSchV

In Deutschland dürfen holzbefeuerte Saunaöfen nur betrieben werden, wenn sie die Grenzwerte der 1. BImSchV erfüllen.
Diese Grenzwerte betreffen:

  • Kohlenmonoxid (CO): Maximale Konzentration im Abgas.
  • Staubemissionen: Begrenzung der Feinstaubbelastung.

c. Anforderungen der 2. BImSchV

Seit dem 01.01.2015 müssen neue holzbefeuerte Öfen zusätzlich die strengeren Emissionsanforderungen der 2. BImSchV erfüllen. Diese regelt:

  • Noch geringere Grenzwerte für CO und Feinstaub.
  • Häufigere Überprüfungen der Feuerungsanlagen durch den Schornsteinfeger.

3. Was bedeutet das für Sie als Kunde?

  • CE-Zertifizierung: Stellen Sie sicher, dass der Ofen über eine CE-Kennzeichnung verfügt, die die Einhaltung der EN 15821-2010 bestätigt.
  • 1. und 2. BImSchV: Informieren Sie sich vor dem Kauf, ob der gewünschte Ofen die Anforderungen beider Verordnungen erfüllt.
  • Zusatz-Kit für 2. BImSchV: Für viele Öfen gibt es spezielle Nachrüstsätze, um die Vorgaben der 2. BImSchV zu erfüllen. Diese können bei uns separat erworben werden.

4. Ihre Verantwortung als Betreiber

  1. Kontakt mit dem Bezirksschornsteinfeger:
    Bevor Sie einen holzbefeuerten Ofen in Betrieb nehmen, empfehlen wir dringend, sich mit Ihrem Bezirksschornsteinfeger in Verbindung zu setzen. Dieser prüft:
    • Ob der Ofen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
    • Ob zusätzliche landesbauliche oder kommunale Vorschriften bestehen.
  2. Einhaltung der Vorschriften:
    Beachten Sie, dass bei Nichteinhaltung der BImSchV Bußgelder drohen können. Außerdem kann der Betrieb des Ofens untersagt werden.

5. Beispiele für gesetzliche Anforderungen

Kriterium1. BImSchV2. BImSchV
Kohlenmonoxid (CO) Grenzwert≤ 4.000 mg/m³≤ 1.000 mg/m³
Feinstaub (PM) Grenzwert≤ 100 mg/m³≤ 20 mg/m³
Überprüfung durch SchornsteinfegerBei Inbetriebnahme und regelmäßigStrengere Überprüfungspflichten

Warum sollten Sie sich für uns entscheiden?

  • Qualitätsprodukte: Unsere Saunaöfen und Hot Tub Öfen sind CE-zertifiziert und erfüllen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen.
  • Flexibles Zubehör: Mit unserem 2. BImSchV-Zusatz-Kit können Sie viele Modelle nachrüsten und auf den neuesten Stand bringen.
  • Kompetente Beratung: Unser Team verfügt über umfassende Erfahrung und hilft Ihnen gerne bei der Auswahl des passenden Ofens sowie bei der Klärung aller rechtlichen Anforderungen.

6. Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen zu den Anforderungen der BImSchV oder zu unseren Produkten? Wir beraten Sie gerne, auch zu speziellen Anforderungen wie dem Einsatz eines Krans oder anderen individuellen Lösungen.

📞 Telefon: 0157 / 535 988 71
📧 E-Mail: info@rs-sauna.de

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